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Informiert: Rund ums Thema Flugverspätung

Nicht nur Bahnreisenden steht bei Verspätungen eine gesetzlich verbriefte Erstattung zu, auch Fluggäste können Ihr Geld zurückverlangen. Viele kennen diese Regeln aber nicht, Kunden verschenken insgesamt hohe Millionensummen. Als Flugreisender sollten Sie sich mit den genauen Bestimmungen befassen, damit Sie nichts verschenken.

Pauschale Erstattungen ab drei Stunden Verspätung
Kommen Passagiere mindestens drei Stunden nach der vereinbarten Zeit am Zielflughafen an, können sie eine pauschale Kostenerstattung einfordern. Diese Regelung betrifft alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder enden sowie sämtliche Angebote von in der EU beheimateten Fluggesellschaften. Ein Anrecht auf diese Leistung besteht nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie ein Streik oder ein Unwetter die Verspätung verursachen. Bei mehr als dreistündigen Verzögerungen durch Störungen im Betriebsablauf oder durch technische Mängel müssen Gesellschaften dagegen unabhängig vom Flugpreis folgende Erstattungen leisten:

  • Flüge bis 1.500 km: 250 Euro
  • zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
  • ab 3.500 km: 600 Euro

Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, erhalten Fluggäste den kompletten Ticketpreis erstattet.

Klagen Sie Ihr Recht ein
Beim konkreten Einfordern dieser Entschädigung treten aber meist Schwierigkeiten auf. Viele Unternehmen weisen die Ansprüche schlicht zurück. Sie hoffen darauf, dass Kunden dies hinnehmen. Verbraucherschützer raten dazu, sich ein solches Vorgehen nicht gefallen zu lassen. Bestenfalls verwenden Fluggäste bereits bei der Antragsstellung Musterbriefe der Verbraucherzentralen: Die Gesellschaften erkennen daran, dass sich Kunden informiert haben und zahlen mit höherer Wahrscheinlichkeit. Aber auch bei solchen bestimmt und rechtlich detailliert formulierten Vorlagen empfangen viele Betroffene einen negativen Bescheid. Dann sollten sie den Klageweg beschreiten. In der großen Mehrheit der Fälle entscheiden Gerichte zugunsten der Verbraucher. Mit einer Rechtsschutzversicherung gehen Kläger keinerlei finanzielle Risiken ein und müssen für die Anwaltskosten kein Geld vorstrecken. Alternativ empfehlen sich Dienstleister, die sich auf Flugverspätungen spezialisiert haben. Sie arbeiten mit Erfolgshonoraren und kassieren einen gewissen Anteil an der Erstattung. Sollte die Klage scheitern, fallen für Klienten keine Kosten an.

Bestehen Sie auf Ihrem Geld
Als Fluggast verfügen Sie im Verspätungsfall über eindeutig festgelegte Rechte, trotzdem verweigern viele Gesellschaften eine Zahlung. Bisher rentiert sich diese Strategie, da die meisten Kunden vor juristischen Maßnahmen zurückschrecken. Das sollten Sie den Unternehmen nicht durchgehen lassen, setzen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durch.