Nicht nur Bahnreisenden steht bei Verspätungen eine gesetzlich verbriefte Erstattung zu, auch Fluggäste können Ihr Geld zurückverlangen. Viele kennen diese Regeln aber nicht, Kunden verschenken insgesamt hohe Millionensummen. Als Flugreisender sollten Sie sich mit den genauen Bestimmungen befassen, damit Sie nichts verschenken. Pauschale Erstattungen ab drei