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Working Holiday Visum

Gestern hat Markus, der beim Thema „Work and Travel in Neuseeland“ kommentiert hat, einen sehr interessanten Tipp gegeben, der in unserer Reihe von Work and Travel unheimlich lohnenswert ist – das Working Holiday Visum.
Da in vielen Ländern keine einfachen Regelungen in Sachen Ferienarbeit herrschen, ist das Working Holiday Visum eine wirklich unkomplizierte Lösung. Hierbei handelt es sich um ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, um jungen Menschen für einen begrenzten Zeitraum das Arbeiten zu erleichtern. Deutschland diese Vereinbarung mit Kanada, Neuseeland, Japan und Australien abgeschlossen.

Natürlich sind wie bei vielen Abkommen auch beim Working Holiday Visum einige Bedingungen an die Ausstellung gebunden. Beim Beantragen des Visums darf der Antragsteller das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für Kinder gilt diese Regelung nicht. Der eigentliche Beweggrund muss Urlaub im jeweiligen Land sein, denn es darf nur sechs Monate je Arbeitgeber gearbeitet werden. Die Teilnahme an einem Studium, Praktikum oder ähnlichem darf nicht länger als vier Monate dauern. Zudem müssen ausreichend eigene finanzielle Mittel vorhanden sein, um nicht auf Sozialleistungen des Landes angewiesen zu sein. Die wichtigste Regelung ist, dass man das Ticket lediglich einmal im Leben beantragen darf, lediglich bei einer Arbeit als Erntehelfer mit einem Zeitraum von mindestens drei Monate wird eine Ausnahmen gemacht.

Wer diese einfache Regelung nicht in Anspruch nehmen möchte, muss sich mit den sonstigen Bestimmungen des Landes, sowie mit den dortigen Flugbestimmungen auseinandersetzen. Zusammen mit dem Around the World Ticket kann das Working Holiday Visum den Work and Travel Aufenthalt wesentlich erleichtern.